Die LAG If Hessen: Partner für Unternehmen
mit besonderem sozialen Auftrag

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen (LAG If) Hessen e. V. ist ein Netzwerk inklusiver Betriebe in Hessen. Diese Betriebe sind wirtschaftlich agierende Unternehmen mit besonderer Zielsetzung: Sie wollen schwerbehinderte und psychisch kranke Menschen dauerhaft und nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren.

Inklusionsbetriebe erhalten dauerhaft und verlässlich Ausgleichszahlungen in der Hauptsache vom Integrationsamt. Sie sollen zum einen den Ausfall von Leistungen – verursacht durch Schwerbehinderung – im Einzelfall mildern. Zum anderen sollen sie den besonderen Mehraufwand ausgleichen, der mit der Beschäftigung vieler schwerbehinderter Menschen verbunden ist, zum Beispiel für die Erfüllung ihrer gesetzlich bestimmten Verpflichtung zu Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitender Betreuung. Inklusionsbetriebe werden aber nicht subventioniert. Was einen Inklusionsbetreib auszeichnet, lesen Sie hier.

Die LAG If Hessen vertritt die Interessen von aktuell 34 hessischen Inklusionsunternehmen mit rund zwei Drittel der in hessischen Inklusionsfirmen Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehört es, mit Ministerien, Sozialleistungsträgern, Organisationen und Kammern zusammenzuarbeiten, auf die Gesetzgebung einzuwirken, beschäftigungswirksame Konzepte zu entwickeln, bei Gründungen Hilfestellung zu leisten, Fachtagungen, Konferenzen und Projekte zu organisieren sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Gefördert im Rahmen des Hessischen Perspektivprogramms HePAS II durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen – Integrationsamt.