3. Sie sind solide und sicher aufgestellt.
Mögliche Minderleistungen, die mit der Beschäftigung (schwer)behinderter Menschen auftreten können, gleichen Leistungen des Integrationsamts aus. Weitere, dauerhafte Ausgleichszahlungen erlauben unternehmerische Planungssicherheit, selbst bei Investitionen und gleichzeitiger Neubeschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung.